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Dir drohen bis zu 15 Millionen Euro Strafe, wenn du deine KI-generierten Bilder ab morgen nicht kennzeichnest. Privat bist du raus, beruflich gilt die Pflicht, und zwar für Bilder, Videos, geklonte Stimmen und Chatbots. Kennzeichnen musst du das, was echt wirken könnte. Die Europäische Kommission hat dafür drei Symbole veröffentlicht. AI steht für eine KI-Beteiligung, AI GENERATED für vollständig generierte Inhalte ohne redaktionelle Kontrolle, wobei Prompten ausdrücklich nicht als Kontrolle zählt, und AI MODIFIED für echtes Material, das mit KI verändert wurde. Freiwillig sind dabei nur die Symbole, die Kennzeichnung selbst ist es nicht. Ein eigener klarer Texthinweis geht also auch. Wichtig ist, dass er direkt am Inhalt sitzt, spätestens beim ersten Kontakt erkennbar ist und auch beim Weiterteilen sichtbar bleibt. Im Impressum reicht nicht. Für kleine Unternehmen gilt nach Artikel 99 Absatz 6 der niedrigere Betrag, also 3 Prozent vom Jahresumsatz. Rechtsberatung ist das hier nicht. Quellen sind die Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50 und 99, sowie digital-strategy.ec.europa.eu #ki #euaiact #transparenzpflicht #selbstständig