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Das Sozialamt kann Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückfordern. Wenn du eine Immobilie von deinen Eltern geschenkt bekommst und sie später Pflegeleistungen benötigen 🏠 Klingt nach einem Problem. Muss es aber nicht sein, wenn du es richtig gestaltest. Das Amt fordert nicht automatisch die Immobilie zurück, sondern den Geldwert der Schenkung. Genau hier kommt der Nießbrauchvorbehalt ins Spiel 💡 Deine Eltern schenken dir die Immobilie, behalten aber das lebenslange Recht, selbst darin zu wohnen oder sie zu vermieten. Der Wert dieses Rechts wird vom Wert der Schenkung abgezogen. Bei älteren Eltern kann dieser Wert einen sehr großen Teil des Immobilienwerts ausmachen. Dadurch kann der steuerliche bzw. rechtlich relevante Schenkungswert stark sinken – in bestimmten Fällen sogar nahe 0 €. Das bedeutet: Je nach konkreter Gestaltung kann das Sozialamt entsprechend weniger oder keinen Rückforderungsanspruch hinsichtlich des Schenkungswerts haben 📊 Die Immobilie bleibt in der Familie – rechtssicher gestaltet und notariell vereinbart. Viele kennen diese Möglichkeit nicht oder halten sie für zu kompliziert. Dabei kann ein Nießbrauchvorbehalt eine wichtige Strategie sein, um Immobilienvermögen innerhalb der Familie zu übertragen und langfristig zu sichern 🔖 Speichere dir das ab. #nießbrauch #schenkung #sozialamt #immobilien #vermögensschutz